Die Fragen des ärztlichen Berufsrechts spielen vor allem im Bereich der ärztlichen Kooperationsformen (z. B. Berufsausübungsgemeinschaft, Zusammenarbeit mit nichtärztlichen Leistungserbringern, Kickback-Zahlungen) eine gewichtige Rolle. Aber auch bei anderen Fragen wie z. B. der Weiterbildung, der Werbung, der Dokumentationspflicht findet das Berufsrecht Anwendung.