Recht der ärztlichen Kooperationen

RA Lichtschlag-Traut
RA JR Haag

Recht der ärztlichen Kooperationen

Das Recht der ärztlichen Kooperationen hat gerade in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Das Berufsrecht und die Zulassungsverordnung sind gerade in diesem Punkt liberalisiert worden. Gleichwohl gibt es zahlreiche Risiken, da die verschiedenen Regelungen (Berufsordnung, Bundesmantelvertrag für Ärzte, Zulassungsverordnung, GoÄ) nicht harmonisiert wurden und es hierdurch unzählige Problemstellungen gibt, die beachtet werden müssen. Auf der anderen Seite können die Kooperationen zahlreiche Vorteile bieten, so können Synergieeffekte entstehen und es ist den Krankenhausträgern nunmehr erstmals möglich, durch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) saelbst an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.  


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