Wir vertreten Ärzte in Strafverfahren wegen angeblicher Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung oder sonstiger Delikte im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern. Gerade in diesen Fällen ist die Zusammenarbeit zwischen einem Arzthaftungsrechtler und einem Strafrechtler von besonderer Bedeutung. In Fragen des Abrechnungsbetruges vertreten wir außerhalb des Saarlandes niedergelassene Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer. Im Saarland vertreten wir Krankenkassen in zahlreichen Regressverfahren gegen Apotheker und Ärzte.