Wir beraten und vertreten sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer in allen Bereichen des Versicherungsvertragsrechts, insbesondere
im Bereich der Personenversicherung:
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Private Krankenversicherung / Krankenzusatzversicherung
- Private Unfallversicherung / Unfallzusatzversicherung;
im Bereich der Sachversicherung:
- Feuerversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratsversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Technische Versicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Transportversicherung;
im Bereich der Haftpflichtversicherung:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung
- Privathaftpflichtversicherung;
sowie im Bereich der Rechtsschutzversicherung.
Das Versicherungsrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei. Über besondere Erfahrung verfügen wir im Bereich der Personenversicherung, insbesondere im Bereich der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie im Bereich der Haftpflichtversicherung. Unsere Expertise im Versicherungsrecht kommt nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass zwei unserer Anwälte, RA JR Kurt Haag und RA Dr. Thomas Münkel, den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ führen. RA Dr. Thomas Münkel ist zudem Mitautor des juris Praxisreports Versicherungsrecht sowie eines namhaften Kommentars zum neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Die Fachpresse (JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011) zählt uns zu den bundesweit 20 wichtigsten Kanzleien im Versicherungsrecht.