Versicherungsvermittlerrecht

RA Dr. Münkel

Versicherungsvermittlerrecht

Gegenstand unserer Beratungstätigkeit ist auch das in seiner Bedeutung zunehmende Versicherungsvermittlerrecht, insbesondere das Versicherungsmaklerrecht. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir sowohl Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in berufs- und haftungsrechtlichen Fragen als auch Versicherungsnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Haftpflicht- bzw. Schadensersatzansprüchen.

Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen

  • Versicherungsmaklerhaftung;
  • Versicherungsmaklervertrag;
  • Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler

RA Dr. Thomas Münkel bearbeitet das Vermittlerrecht in dem bei Nomos erscheinenden Handkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG).


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