Gegenstand unserer Beratungstätigkeit ist auch das in seiner Bedeutung zunehmende Versicherungsvermittlerrecht, insbesondere das Versicherungsmaklerrecht. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir sowohl Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in berufs- und haftungsrechtlichen Fragen als auch Versicherungsnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Haftpflicht- bzw. Schadensersatzansprüchen.
Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen
- Versicherungsmaklerhaftung;
- Versicherungsmaklervertrag;
- Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler
RA Dr. Thomas Münkel bearbeitet das Vermittlerrecht in dem bei Nomos erscheinenden Handkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG).