Seit einigen Jahren sind wir verstärkt im deutsch-französischen Rechtsverkehr tätig. Wir beraten und vertreten ständig Unternehmen und Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, sei es auf deutscher oder französischer Seite.
Wir bieten umfassende Beratung in allen Bereichen, besonders im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, allgemeinen Zivilrecht, aber auch im Strafrecht. Bei Bedarf greifen wir auf unsere Kooperationspartner in Frankreich zurück. Die Betreuung unserer französischsprachigen Mandanten in ihrer Muttersprache ist für uns dabei selbstverständlich.
Auf Wunsch erstellen und begalubigen wir auch Übersetzungen in die deutsche oder französische Sprache.